Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen verpflichtet sich der Klient/Patient unwiderruflich zur Zahlung des hier aufgeführten Ausfallbetrages.

Ausfall und Absagen sind wie folgt anzuwenden:

  • Vereinbarte Termine sind mit einer Frist von 3 Werktagen (Mo – Fr) vor dem Termin kostenfrei stornierbar. Werden Termine mit einer kürzeren Frist abgesagt oder von dem Klienten gar nicht in Anspruch genommen, wird ein Ausfallhonorar i.H.v. 2 Stunden fällig.
  • Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar.